Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der BR-Konferenz haben wir viel positives Feedback erhalten und zahlreiche Anfragen bekommen. Besonders häufig wurde die Frage zur Freistellung und Kostenübernahme für Workshops und Seminare gestellt. In diesem Artikel fassen wir alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammen.
Freistellung für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen gemäß § 37 Abs. 6 oder § 37 Abs. 7 BetrVG (bei Personalräten § 46 ThürPersVG) – So gehst du vor
Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) hast du als Mitglied der Interessensvertretung das Recht auf Freistellung und Kostenübernahme für notwendige Schulungsmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss dabei nicht nur die Freistellung gewähren, sondern auch die Seminargebühren, Fahrtkosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen.
Es gibt zwei Arten von Bildungs- und Schulungsmaßnahmen:
- Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG (§ 46 Abs. 1 ThürPersVG):
Diese Maßnahmen sind am weitesten verbreitet. Hier muss jedoch ein Erfordernis für die Teilnahme bestehen. Das bedeutet, dass die Frage geklärt werden muss: „Ist diese Schulungsmaßnahme erforderlich für die Betriebsratsarbeit?“ In den meisten Fällen lässt sich dieses Erfordernis positiv belegen und begründen. - Bildungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 7 BetrVG (§ 46 Abs. 2 ThürPersVG):
Diese Maßnahmen dürfen ausschließlich von zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt werden. Sie unterliegen keiner Erforderlichkeitsbeschränkung und können als eine Art Bildungsurlaub für Betriebsräte bezeichnet werden. Jeder Betriebsrat hat während seiner regulären Amtszeit Anspruch auf 3 Wochen Freistellung für solche Schulungsangebote nach § 37 Abs. 7 BetrVG. Dieser Anspruch ist unabhängig von den Ansprüchen nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Welche Schulungen sind notwendig?
Das Recht auf Teilnahme an Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG (§ 46 Abs. 1 ThürPersVG) gilt für Weiterbildungen, die dir die erforderlichen Kenntnisse für deine Aufgaben im Betriebsrat vermitteln. Besonders wichtig sind Grundlagenseminare zu Themen wie Betriebs- oder Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auch Schulungen, die dir kurzfristig notwendige Kenntnisse für deine Arbeit im Betriebsrat vermitteln, zählen als erforderlich. Zum Beispiel wird niemand daran zweifeln, dass die Interessensvertretung Schulungsmaßnahmen zur IT-Mitbestimmung besuchen muss, wenn eine neue IT-Anwendung im Betrieb eingeführt wird.
Wie triffst du einen gültigen Beschluss für die Freistellung?
Vor der Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat in einer ordentlichen Sitzung einen Beschluss fassen. Dieser sollte alle relevanten Informationen enthalten (z. B. Teilnehmername, Seminar, Ort, Datum und Kosten) und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Die Einladung zur Sitzung muss rechtzeitig erfolgen, und der Beschluss muss mehrheitlich unter dem Tagesordnungspunkt „Teilnahme an Bildungsmaßnahme X des Kollegen Y“ gefasst werden. Dieser Beschluss ist dem Arbeitgeber oder der Dienststellenleitung zur Kenntnis zu geben.
Wann musst du den Arbeitgeber informieren?
Nach dem Beschluss muss der Betriebsrat den Arbeitgeber rechtzeitig vor dem Seminar über die Teilnahme informieren. Alle relevanten Informationen (Teilnehmer, Seminarzeit, Kosten, Themen) sollten in der Mitteilung enthalten sein.
Was tun, wenn der Arbeitgeber Einwände erhebt?
Falls der Arbeitgeber Einwände gegen die Teilnahme hat, muss er innerhalb von 14 Tagen die Einigungsstelle anrufen. Diese entscheidet dann, ob die Teilnahme rechtens ist.
Was tun, wenn es Unstimmigkeiten bei den Kosten gibt?
Sollte es nach der Schulung Unklarheiten über die Kostenübernahme geben, kann der Betriebsrat dies in einem Beschlussverfahren gerichtlich klären und gegebenenfalls die Kosten einklagen. Durch die vorherige Information des Arbeitgebers und die Bestätigung der Kostenübernahme sind Unklarheiten jedoch selten. Falls unerwartete zusätzliche Kosten auftreten, wird im Beschlussverfahren die Verhältnismäßigkeit dieser Kosten geklärt.
Wann kannst du dich verbindlich für das Seminar anmelden?
Sobald der Arbeitgeber die Kostenübernahme schriftlich bestätigt hat oder die Frist zur Einigungsstelle ohne Einwand verstrichen ist, kannst du dich verbindlich für das Seminar anmelden.
Noch Plätze für 2025 frei – Jetzt anmelden!
Die ersten Plätze für unsere Workshopreihe 2025 sind bereits vergeben. Nutzt jetzt die Gelegenheit und meldet euch an! Hier ein Überblick über die Themen:
- 20.02.2025: Zukunftsfähig durch Mitbestimmung im Wandel – Mindset, Kultur und Arbeitsplatzsicherung
- 22.05.2025: Flexible Arbeitszeitgestaltung im demografischen Wandel – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- 28.08.2025: Personalbedarf analysieren und berechnen – Wege zur Beschäftigungssicherung
Die Workshops finden jeweils von 9 bis 16 Uhr statt und beinhalten eine Vollverpflegung.
Die Teilnahmegebühr beträgt 250 Euro pro Person. Nach erfolgreicher Anmeldung über unsere Webseite erhaltet ihr eine Bestätigung per E-Mail, sowie eine Kostenübernahmebescheinigung. Etwa 1 bis 2 Wochen vor dem Workshop-Termin senden wir euch eine weitere E-Mail mit dem detaillierten Tagesplan, sowie einer Anfahrtsskizze. Die Kostenübernahmebescheinigung lasst ihr bitte von eurem Arbeitgeber ausfüllen und bestätigen. Diese muss uns vor dem Workshop im Original entweder per Post oder als PDF per E-Mail zugeschickt werden. Nach dem Workshop erhaltet ihr eine Teilnahmebescheinigung, sowie die Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu begleichen ist.
Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit zur Anmeldung findet ihr auf unserer Website im Bereich „Seminare“ (gilt auch für die Workshops).
Unsere Workshop-Location 2025: Ein Ort der Transformation
Für unsere Workshopreihe 2025 haben wir eine ganz besondere Location gewählt: Die Feldstärke bei Bienstädt, nur etwa 15 km von Erfurt entfernt. Dieser ehemalige Stasi-Bau stand jahrzehntelang leer und entwickelte sich zu einem Lost Place, bevor er vollständig entkernt, umgebaut und saniert wurde. Heute symbolisiert dieser Ort Transformation und Neuanfang – eine perfekte Kulisse für unsere Workshops, die ebenfalls Veränderungen und Entwicklungen thematisieren.
Noch Fragen?
Kein Problem! Schreibt uns eine E-Mail an info@ttbs-thueringen.de oder ruft uns an unter +49 (0) 361 30 25 83 59.
Wir freuen uns darauf, euch in einem unserer Workshops begrüßen zu dürfen!
Herzliche Grüße,
eure TTBS Thüringen