Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Betriebsratsmitgliedern bei Vergütungsfragen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 20. März 2025 eine wichtige Entscheidung zu den Vergütungsansprüchen freigestellter Betriebsratsmitglieder getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wer die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn es um die Anpassung der Vergütung eines Betriebsratsmitglieds geht, insbesondere wenn der Arbeitgeber diese im Nachhinein korrigiert.

Hintergrund des Falls

Der Kläger war seit 2002 Mitglied des Betriebsrats und aufgrund seiner Tätigkeit freigestellt. Über die Jahre erhielt er eine Vergütung, die sich gemäß § 37 Abs. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) an der Entwicklung des Entgelts vergleichbarer Arbeitnehmer orientierte. Nach dieser Vorschrift darf die Vergütung eines Betriebsratsmitglieds nicht geringer sein als die eines vergleichbaren Arbeitnehmers mit betriebsüblicher Entwicklung.

Im Jahr 2022 stellte der Arbeitgeber jedoch fest, dass die Vergütung des BR-Mitglieds zu hoch angesetzt war und forderte die Rückzahlung der Differenz. Das BR-Mitlied klagte gegen diese Entscheidung und forderte zum einen die Differenzbeträge zurück und zum anderen die Feststellung, dass ihm weiterhin eine Vergütung nach der nächsthöheren Entgeltstufe zusteht.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das BAG entschied, dass grundsätzlich das Betriebsratsmitglied die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Voraussetzungen für eine Vergütungsanpassung gemäß § 37 Abs. 4 BetrVG erfüllt sind. Das bedeutet, dass das BR-Mitglied im Normalfall nachweisen muss, dass die Anpassung seines Arbeitsentgelts korrekt war.

Wenn der Arbeitgeber jedoch eine Vergütungsanpassung vornimmt und diese später als fehlerhaft ansieht, muss er die Fehlerhaftigkeit nachweisen. In diesem Fall hatte der Arbeitgeber die Vergütung des BR-Mitglieds nachträglich korrigiert und verlangte die Rückzahlung der überzahlten Beträge. Das BAG stellte klar, dass der Arbeitgeber in diesem Fall die Darlegungs- und Beweislast für die Fehlerhaftigkeit der ursprünglich vorgenommenen Anpassung trägt.

Bedeutung der Entscheidung

Das Urteil des BAG stärkt die Rechte von Betriebsratsmitgliedern und stellt sicher, dass Arbeitgeber die Beweislast tragen, wenn sie eine Vergütungsanpassung nachträglich korrigieren wollen. Diese Entscheidung schützt Betriebsräte vor ungerechtfertigten Rückforderungen, da der Arbeitgeber im Fall einer Korrektur beweisen muss, dass die ursprünglich gezahlte Vergütung fehlerhaft war.

Zudem wird klargestellt, dass der Anspruch auf eine faire und angemessene Vergütung für Betriebsratsmitglieder nicht nur durch tarifvertragliche Regelungen, sondern auch durch die rechtliche Absicherung des Betriebsratsamtes geschützt ist. Betriebsräte dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden, und das BAG bestätigt, dass sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, die die betriebsübliche Entwicklung widerspiegelt.

Ausblick

Das Urteil hat eine grundlegende Bedeutung für die Praxis der Vergütungsregelungen für Betriebsratsmitglieder. Arbeitgeber müssen künftig besonders sorgfältig vorgehen, wenn sie Vergütungsanpassungen vornehmen oder diese im Nachhinein korrigieren wollen. Das Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit und schützt Betriebsratsmitglieder vor unrechtmäßigen Rückforderungen.

Für Betriebsräte bedeutet das Urteil eine wichtige rechtliche Absicherung. Es stellt sicher, dass sie im Fall von Vergütungsanpassungen nicht benachteiligt werden und dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Die Entscheidung des BAG trägt somit dazu bei, dass Betriebsratsmitglieder für ihre Arbeit im Unternehmen fair entlohnt werden.

 

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