Vereinfachtes vs. normales Wahlverfahren

Beide Verfahren dienen der Wahl eines Betriebsrats – aber je nach Betriebsgröße und Komplexität kommen unterschiedliche Abläufe zum Einsatz.

Vereinfachtes Wahlverfahren

 

Für kleinere Betriebe – einfacher & schneller

 

➤ Wann?

  • Pflicht: bei 5 bis 50 wahlberechtigten Beschäftigten
  • Optional: bei 51–100 Beschäftigten, wenn Arbeitgeber und Wahlvorstand sich einvernehmlich darauf einigen

➤ Merkmale:

  • Ein Wahlgang (keine Listenwahl)
  • Kürzere Fristen
  • Überschaubarer Aufwand
  • Wahl in der Regel in einer Versammlung
  • Keine getrennte Listenwahl – es wird „einfach“ gewählt (meist Personenwahl)

➤ Vorteile:

  • Schnell umsetzbar
  • Ideal für kleine Betriebe ohne Gewerkschaftslisten
  • Geringerer bürokratischer Aufwand

➤ Nachteil:

  • Weniger Raum für Wahlkampf oder Differenzierung, da keine Listenwahl

Normales Wahlverfahren

 

Für größere oder strukturierte Betriebe – formeller & umfangreicher

 

➤ Wann?

  • Pflicht: ab 101 wahlberechtigten Beschäftigten
  • Auch bei 51–100 Beschäftigten, wenn keine Einigung auf das vereinfachte Verfahren erfolgt

Merkmale:

  • Zwei Wahlgänge möglich: Listenwahl oder Personenwahl (je nach Zahl der Vorschlagslisten)
  • Längere Fristen
  • Komplexere Vorschlagsverfahren
  • Mehr Unterlagen & formale Anforderungen
  • Wahl ggf. per Briefwahl oder über mehrere Tage

➤ Vorteile:

  • Mehr Transparenz bei größeren Belegschaften
  • Bessere Abbildung unterschiedlicher Gruppen (z. B. durch Listenwahl)
  • Gewohnter Ablauf bei gewerkschaftlicher Beteiligung

➤ Nachteil:

  • Höherer organisatorischer und rechtlicher Aufwand
  • Größere Fehleranfälligkeit, wenn nicht sorgfältig vorbereitet

Zusammenfassung im Überblick

Merkmal

Vereinfachtes Verfahren

Normales Verfahren

Pflicht bei

5–50 Beschäftigten

ab 101 Beschäftigten

Optional bei

51–100 (mit Einigung)

51–100 (wenn keine Einigung)

Wahlart

Personenwahl (Einzelliste)

Listen- oder Personenwahl

Fristen

Kurz

Länger

Wahlaufwand

Niedrig

Höher

Typische Nutzung

Kleinbetriebe, einfache Strukturen

Großbetriebe, mehrere Interessen

Mitbestimmung Gewerkschaft

möglich, aber seltener

häufiger (z. B. durch Listenwahl)

Fazit

 

  • Klein & überschaubar?Vereinfachtes Verfahren

 

  • Größer, komplexer oder mehrere Gruppen?Normales Verfahren

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