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Seminar: Entgelttransparenzgesetz neu – von der Richtlinie zur betrieblichen Umsetzung

Lesedauer: 2 Minuten

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt Bewegung in die deutsche Gesetzgebung – und damit neue Aufgaben für Betriebe, Dienststellen sowie Betriebs- und Personalräte. In unserer eintägigen Schulung geben wir euch einen klaren Überblick darüber, was sich durch die Neuaufstellung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) ändern wird – und wie ihr euch jetzt schon strategisch auf die betriebliche Umsetzung vorbereitet.

Im Fokus stehen die wichtigsten Neuerungen der EU-Richtlinie, deren Überführung in die Bundesgesetzgebung sowie die konkreten Auswirkungen auf bestehende Entgeltsysteme, Tarifverträge und betriebliche Prozesse. Ihr bekommt praxisnahe Orientierung, um Mitbestimmung, Gestaltungsspielräume und Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen – und eure Interessenvertretung fundiert aufzustellen.

Für wen ist das Seminar geeignet?
Seminar für Betriebs- und Personalräte

Umfang:
1-Tages-Seminar: 8 bis 16 Uhr

Termin:
voraussichtlich 2. Jahreshälfte (abhängig vom Gesetzgebungsverfahren – genaue Termine folgen)

Kosten:
voraussichtliche Kosten 350 € p.P.

Ablauf & Inhalte:

  1. Begrüßung

  2. Impuls des DGB zur Stellungnahme zur Entgelttransparenzrichtlinie

  3. „Es war einmal“ – das bisherige Entgelttransparenzgesetz

  4. EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was ist neu?

  5. Überführung in die Bundesgesetzgebung
    • anhand des Gesetzes
    • was wird sich ändern?

  6. Umsetzung im Betrieb
    • was bedeutet die neue Gesetzeslage für Betriebe/Dienststellen?
    • Einfluss auf bestehende Entgeltsysteme
    • neue Anforderungen an Entgeltsysteme und ggf. Tarifverträge

  7. Abschließende Fragerunde & Ausklang

 

Jetzt unverbindlich vormerken lassen

Die Termine stehen noch nicht final fest – meldet euch aber gerne schon jetzt unverbindlich an. So können wir besser planen und ihr erhaltet als Erste konkrete Infos, sobald es Neuigkeiten gibt.

➡️ Unverbindliche Anmeldung per E-Mail an info@ttbs-thueringen.de

Betreff/Stichwort: Entgelttransparenzgesetz

Wir melden uns, sobald es Updates und konkrete Termine gibt.

Hinweis:
Alle Veranstaltungen der TTBS gGmbH richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 1 ThürPersVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO und § 179 Abs. 4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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