Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt Bewegung in die deutsche Gesetzgebung – und damit neue Aufgaben für Betriebe, Dienststellen sowie Betriebs- und Personalräte. In unserer eintägigen Schulung geben wir euch einen klaren Überblick darüber, was sich durch die Neuaufstellung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) ändern wird – und wie ihr euch jetzt schon strategisch auf die betriebliche Umsetzung vorbereitet.
Im Fokus stehen die wichtigsten Neuerungen der EU-Richtlinie, deren Überführung in die Bundesgesetzgebung sowie die konkreten Auswirkungen auf bestehende Entgeltsysteme, Tarifverträge und betriebliche Prozesse. Ihr bekommt praxisnahe Orientierung, um Mitbestimmung, Gestaltungsspielräume und Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen – und eure Interessenvertretung fundiert aufzustellen.
Für wen ist das Seminar geeignet?
Seminar für Betriebs- und Personalräte
Umfang:
1-Tages-Seminar: 8 bis 16 Uhr
Termin:
voraussichtlich 2. Jahreshälfte (abhängig vom Gesetzgebungsverfahren – genaue Termine folgen)
Kosten:
voraussichtliche Kosten 350 € p.P.
Ablauf & Inhalte:
- Begrüßung
- Impuls des DGB zur Stellungnahme zur Entgelttransparenzrichtlinie
- „Es war einmal“ – das bisherige Entgelttransparenzgesetz
- EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was ist neu?
- Überführung in die Bundesgesetzgebung
- anhand des Gesetzes
- was wird sich ändern?
- Umsetzung im Betrieb
- was bedeutet die neue Gesetzeslage für Betriebe/Dienststellen?
- Einfluss auf bestehende Entgeltsysteme
- neue Anforderungen an Entgeltsysteme und ggf. Tarifverträge
- Abschließende Fragerunde & Ausklang
Jetzt unverbindlich vormerken lassen
Die Termine stehen noch nicht final fest – meldet euch aber gerne schon jetzt unverbindlich an. So können wir besser planen und ihr erhaltet als Erste konkrete Infos, sobald es Neuigkeiten gibt.
➡️ Unverbindliche Anmeldung per E-Mail an info@ttbs-thueringen.de
Betreff/Stichwort: Entgelttransparenzgesetz
Wir melden uns, sobald es Updates und konkrete Termine gibt.
Hinweis:
Alle Veranstaltungen der TTBS gGmbH richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 1 ThürPersVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO und § 179 Abs. 4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
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