Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Dieser Gender Pay Gap hält sich seit Jahren, und die EU hat deshalb nachgelegt: Die Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Das ist nicht geschehen. Wer daraus schließt, dass für Betriebe und Dienststellen vorerst alles beim Alten bleibt, liegt allerdings falsch. Der Anspruch auf gleiches Entgelt gilt bereits, und die Arbeitsgerichte wenden ihn längst an. Offen ist bislang nur das Verfahren.
In unserer eintägigen Schulung ordnen wir für euch ein, was heute schon gilt, was mit dem neuen Entgelttransparenzgesetz kommt und wo die Umsetzung noch offen ist. Im Mittelpunkt stehen die Folgen für bestehende Entgeltsysteme, für Tarifverträge und für eure Mitbestimmung.
Ebenso wichtig ist uns der Austausch untereinander. Ihr kommt aus unterschiedlichen Betrieben und Branchen, und wie andere Gremien mit dem Thema umgehen, ist erfahrungsgemäß der praktischste Teil des Tages. Wir planen dafür in jedem Block bewusst Zeit ein.
Für wen ist das Seminar geeignet?
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Umfang:
1-Tages-Seminar: 8 bis 16 Uhr
Termin:
15.10.2026
Kosten:
350 € p.P.
Ablauf und Inhalte
Der Tag gliedert sich in vier Blöcke mit Pausen dazwischen. Die folgenden Punkte sind der Rahmen. Wie tief wir einsteigen und worauf wir den Schwerpunkt legen, richtet sich nach euren Fragen und den Situationen in euren Betrieben.
Block 1: Woher das Thema kommt
- Zahlen und Hintergründe zum Gender Pay Gap
- Wie es zur europäischen Richtlinie kam
- Das Gesetz von 2017 und der aktuelle Stand in Deutschland
Block 2: Was heute schon gilt
- Der Anspruch auf gleiches Entgelt und woraus er folgt
- Aktuelle Rechtsprechung und was sie für die Praxis bedeutet
Block 3: Was die Richtlinie verlangt
- Die neuen Pflichten im Überblick
- Gleiche und gleichwertige Arbeit
- Grundzüge der Arbeitsbewertung
Block 4: Was ihr damit machen könnt
- Eure Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten
- Entgelttransparenz und Tarifbindung
- Nächste Schritte im eigenen Betrieb
Zum Abschluss: Raum für offene Fragen und für den Austausch untereinander
Jetzt anmelden!
Die Teilnahmegebühr beträgt 350 € pro Person und beinhaltet die Verpflegung während des Tages.
Für den Termin am 15.10.2026 könnt Ihr euch ab sofort bis zum 02. Oktober 2026 anmelden.
Das jeweilige Seminar findet in den Räumen der TTBS gGmbH im Linderbacher Weg 30 in Erfurt statt.
Nach eurer Anmeldung erhaltet ihr eine Teilnahmebestätigung, eine Kostenübernahmeerklärung sowie eine Anfahrtsskizze.
Hinweis:
Alle Veranstaltungen der TTBS gGmbH richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 1 ThürPersVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO und § 179 Abs. 4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
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