Homeoffice unter Druck – Handlungsmöglichkeiten zwischen Rückbau, Erreichbarkeit und Vereinbarkeit

Lesedauer: 3 Minuten

Zurück ins Büro? Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten

Viele Arbeitgeber und Dienststellen schränken Homeoffice derzeit wieder ein. Gleichzeitig bleibt der Bedarf der Beschäftigten hoch: Pendelkosten, Familienverantwortung und der Wunsch nach planbarer Flexibilität machen verlässliche Regelungen für mobile Arbeit notwendig.

In diesem Workshop geht es darum, wie Betriebs- und Personalräte ihre Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeit, technischer Kontrolle und Verhaltensregeln nutzen können.

Wer Homeoffice gut regelt, muss keine Unproduktivität fürchten und stärkt stattdessen Vereinbarkeit, Zufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität.

In diesem Workshop geht es darum, wie ihr eure Betriebsratsarbeit wirksamer strukturieren und als Gremium besser zusammenarbeiten könnt. Im Mittelpunkt stehen klare Rollen, verlässliche Prozesse und eine sinnvolle Arbeitsteilung, die euch im Alltag entlastet und eure gemeinsame Handlungsfähigkeit stärkt.

Wir sprechen darüber, wie ihr euch als Gremium gut aufstellen könnt, wie Kommunikation verbindlicher gelingt und wie Aufgaben so verteilt werden, dass nicht immer dieselben Personen überlastet werden. Ziel ist es, praktische Ansätze zu entwickeln, mit denen ihr eure Zusammenarbeit verbessert und als Betriebsrat mehr Wirkung erzielt.

Inhaltliche Schwerpunkte

  1. Die aktuelle Lage

    Warum Homeoffice gerade wieder umkämpft ist: Rückkehr zur Präsenz, Kosten des Pendelns, Vereinbarkeit, Fachkräftesicherung, Steuerung von Leistung und Zusammenarbeit.


  2. Unterschiede zwischen Betriebsrat und Personalrat

    Nicht „einfach dasselbe“ mit anderem Namen, sondern unterschiedliche Rechtslogiken, Verfahren und Sprachwelten:
  • Betriebsrat: betriebliche Mitbestimmung, Einigungsstelle, Betriebsvereinbarung.
  • Personalrat: Beteiligung in der Dienststelle, Dienstvereinbarung, je nach Bereich Bundes- oder Landespersonalvertretungsrecht; im Bundesdienst Mitbestimmung in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten nach BPersVG.

  1. Die Konfliktfragen in der Praxis

  • Wer darf wann von zuhause arbeiten?
    • Konfliktmöglichkeiten durch praktische Ungleichheit (Produktion vs. Verwaltung)
  • Gibt es Mindest- oder Höchstanteile?
  • Wie werden Teamtage festgelegt?
  • Wer trägt Kosten und stellt Arbeitsmittel?
  • Wie wird Erreichbarkeit geregelt?
  • Wie wird Leistung gemessen — und wo beginnt digitale Überwachung?
  • Wie werden Beschäftigte mit Sorgearbeit, langen Pendelwegen oder gesundheitlichen Einschränkungen fair berücksichtigt?

  1. Regelungsbausteine

  • Anspruchs- oder Antragsverfahren
  • Auswahlkriterien und Transparenz
  • Arbeitszeit und Nichterreichbarkeit
  • Gesundheitsschutz und Gefährdungsbeurteilung
  • Datenschutz/Leistungs- und Verhaltenskontrolle
  • Gleichbehandlung und Teilhabe
  • Rückkehrregeln und Widerruf nur mit sachlichen Kriterien

 

 


Nach dem Workshop können die Teilnehmenden:

  • den aktuellen rechtlichen Rahmen von Homeoffice/mobilem Arbeiten einordnen,

  • unterscheiden, welche Hebel die Mitbestimmung der Interessensvertretung an die Hand gibt

  • typische Konfliktfelder erkennen: Rückholaktionen ins Büro, Erreichbarkeit, Überwachung, Arbeitszeitausweitung, Ungleichbehandlung, Gesundheitsschutz,

  • belastbare Argumente für Verhandlungen mit Arbeitgeber bzw. Dienststellenleitung formulieren,

  • Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung entwickeln.

Der Workshop richtet sich an alle Interessenvertretungen, die ihre Handlungssicherheit stärken, ihre Arbeit wirksamer gestalten und praxisnahes Wissen für ihre tägliche Arbeit gewinnen möchten.

Der Workshop findet am 30. September 2026 von 8:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der TTBS gGmbH im Linderbacher Weg 30 in Erfurt statt. 

Die Teilnahmegebühr beträgt 350 € pro Person und beinhaltet die Verpflegung während des Tages.

Ihr könnt euch ab sofort bis zum 30. August 2026 anmelden.

Nach eurer Anmeldung erhaltet ihr eine Teilnahmebestätigung, eine Kostenübernahmeerklärung sowie eine Anfahrtsskizze.

Ihr seid unsicher, wie ihr teilnehmen könnt?

Dann schaut euch jetzt unseren Leitfaden zur Beschlussfassung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen an.

Darin erfahrt ihr, worauf ihr achten müsst, wenn ihr als Betriebsrat oder Personalrat die Teilnahme an einer Schulung beschließen möchtet – nach:

§ 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 1 ThürPersVG

Der Leitfaden hilft euch dabei, die Teilnahme rechtssicher vorzubereiten und die notwendigen Schritte im Gremium sauber zu beschließen.

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