Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt Bewegung in die deutsche Gesetzgebung – und damit neue Aufgaben für Betriebe, Dienststellen sowie Betriebs- und Personalräte. In unserer eintägigen Schulung geben wir euch einen klaren Überblick darüber, was sich durch die Neuaufstellung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) ändern wird – und wie ihr euch jetzt schon strategisch auf die betriebliche Umsetzung vorbereitet.
Im Fokus stehen die wichtigsten Neuerungen der EU-Richtlinie, deren Überführung in die Bundesgesetzgebung sowie die konkreten Auswirkungen auf bestehende Entgeltsysteme, Tarifverträge und betriebliche Prozesse. Ihr bekommt praxisnahe Orientierung, um Mitbestimmung, Gestaltungsspielräume und Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen – und eure Interessenvertretung fundiert aufzustellen.
Für wen ist das Seminar geeignet?
Seminar für Betriebs- und Personalräte
Umfang:
1-Tages-Seminar: 8 bis 16 Uhr
Termine:
17.06.2026 und 26.08.2026 AUSGEBUCHT
NEUE TERMINE:
15.09.2026 und 07.10.2026
Kosten:
350 € p.P.
Ablauf & Inhalte:
- Begrüßung
- Impuls des DGB zur Stellungnahme zur Entgelttransparenzrichtlinie
- „Es war einmal“ – das bisherige Entgelttransparenzgesetz
- EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was ist neu?
- Überführung in die Bundesgesetzgebung
- anhand des Gesetzes
- was wird sich ändern?
- Umsetzung im Betrieb
- was bedeutet die neue Gesetzeslage für Betriebe/Dienststellen?
- Einfluss auf bestehende Entgeltsysteme
- neue Anforderungen an Entgeltsysteme und ggf. Tarifverträge
- Abschließende Fragerunde & Ausklang
Jetzt anmelden!
Die Teilnahmegebühr beträgt 350 € pro Person und beinhaltet die Verpflegung während des Tages.
Für den Termin am 15.09.2026 könnt Ihr euch ab sofort bis zum 31. August 2026 anmelden.
Für den Termin am 07.10.2026 könnt Ihr euch ab sofort bis zum 21. September 2026 anmelden.
Achtung: Für die Termine am 17.06.2026 und 26.08.2026 sind keine Anmeldungen mehr möglich!
Das jeweilige Seminar findet in den Räumen der TTBS gGmbH im Linderbacher Weg 30 in Erfurt statt.
Nach eurer Anmeldung erhaltet ihr eine Teilnahmebestätigung, eine Kostenübernahmeerklärung sowie eine Anfahrtsskizze.
Hinweis:
Alle Veranstaltungen der TTBS gGmbH richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 1 ThürPersVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO und § 179 Abs. 4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
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