Unsere Beratungsangebote

Die TTBS berät Betriebsräte, Personalräte und alle Interessensvertretungen zu allen betrieblichen Themen sei es, um Arbeitsbedingungen zu verbessern, Qualifikationen und Potenziale der Beschäftigten zu fördern, betriebliche Risiken abzuwehren oder Beschäftigung zu sichern. 

Unsere Themenschwerpunkte sind:

Wir beraten euch zu Betriebsänderungen, -umstrukturierungen, -übergängen und Insolvenzen und unterstützen bei der Analyse betriebswirtschaftlicher Daten sowie der Entwicklung von Konzepten zur Beschäftigungssicherung. Gemeinsam mit den Betriebsparteien entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien und fördern die Kommunikation, um Transparenz und Akzeptanz zu schaffen. Wir begleiten die Umsetzungen aktiv, um langfristige Maßnahmen zu sichern. Beschäftigungssicherung umfasst Strategien, welche Digitalisierung, nachhaltige Investitionen und Weiterbildungsangebote einbeziehen.

Mit betrieblicher Weiterentwicklung gehen neue Anforderungen an Beschäftigte einher, die oft durch Qualifizierung gelöst werden. Wir unterstützen euch mit Analysen zu Qualifizierung, Altersstruktur und Personalentwicklung, um die richtigen Schritte für die Transformation zu planen. Betriebliche Qualifizierung und Personalentwicklung sind wesentliche Elemente der Mitbestimmung zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung. Ziel ist es, Mitarbeitende in ihrer Entwicklung zu fördern und Maßnahmen im Einklang mit den Interessen der Belegschaft und Organisation zu ergreifen. Wir helfen euch, Soll-Ist-Abgleiche zu erstellen und Lösungsansätze mit dem Arbeitgeber zu entwickeln.

Die großen Transformationsprozesse (3D) – Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel – führen zu erheblichen Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur und Unternehmenskultur. Der Erfolg dieser Transformationen hängt jedoch maßgeblich von der Akzeptanz der Beschäftigten ab. Wir unterstützen euch dabei, gemeinsam mit euren Kolleginnen und Kollegen diese Prozesse umzusetzen, indem wir Konzepte entwickeln, die eine sozialpartnerschaftliche Gestaltung der Transformation ermöglichen und gleichzeitig die Interessen der Beschäftigten wahren.

Die Work-Life-Balance ist heute wichtiger denn je. Viele Menschen streben danach, ihr privates und berufliches Leben parallel zu entwickeln und dabei möglichst wenig Einschnitte zu erfahren. Wir unterstützen euch dabei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Betrieb zu fördern. Dabei bieten wir Lösungsansätze zu klassischen Themen wie flexibler Arbeit, Telearbeit und Homeoffice sowie zu verschiedenen (agilen) Arbeitsmethoden, um im Rahmen betrieblicher Regelungen ein ausgewogenes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Die Digitalisierung ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, die für Unternehmen und Beschäftigte sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Wir unterstützen euch dabei, eure Mitbestimmung bei der Einführung von IT-Systemen, insbesondere zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, wahrzunehmen. Zudem beraten wir euch zu Themen wie Künstlicher Intelligenz und entwickeln gemeinsam Strategien zur Digitalisierung betrieblicher Prozesse, damit dieser Transformationsprozess langfristig sowohl den Betrieb als auch die Beschäftigten positiv beeinflusst.

Die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt eine Herausforderung dar. Sie erfordert nicht nur passende Strukturen und Strategien, sondern auch das nötige Fachwissen über Methoden und Vorgehensweisen. Als Sachverständige unterstützen wir, neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, die Ausschussarbeit und ermöglichen so eine Spezialisierung auf Themen wie Gefährdungsbeurteilung oder betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Diese komplexen Themen lassen sich durch aktiv geführte Mitbestimmungsprozesse und konkrete Maßnahmenpläne erfolgreich gestalten.

Die Einführung von Entgeltsystemen ist eine große Verantwortung für Betriebs- und Personalräte, da sie oft die betriebliche und wirtschaftliche Lage widerspiegeln und nicht immer der tatsächlichen Leistung der Mitarbeitenden entsprechen. Ein Entgeltsystem regelt die Vergütung von Mitarbeitenden, sowohl fix als auch variabel. Die Weiterentwicklung bestehender Systeme zielt darauf ab, diese an Marktbedingungen, Unternehmensstrategien und Mitarbeitermotivation anzupassen. Moderne Vergütungskonzepte setzen auf Transparenz, Fairness und variable Anreize, um Beschäftigte zu binden und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Arbeitszeitmodelle der Zukunft zielen darauf ab, Arbeitszeiten flexibel und attraktiv zu gestalten. Der Wandel in der Arbeitswelt verändert Arbeitsbedingungen und Anforderungen erheblich, wodurch neue Modelle wie Arbeitszeitkonten, Gleitzeit oder flexible Arbeitszeitwahl nötig werden. Schichtarbeit kann wiederum, physische und psychische Belastungen verursachen. Es ist wichtig, Arbeitszeitmodelle so zu gestalten, dass sie sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch der Organisation gerecht werden. Betriebs- und Personalräte sollten zwingend bei Arbeitszeitregelungen mitbestimmen, insbesondere bei Mehrarbeit oder Kurzarbeit, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren.

Um als Gremium gut zu arbeiten, braucht es Struktur und oft einen externen Blick, um Potenziale zu erschließen. Wir helfen euch, diese Potenziale besser zu nutzen, indem wir gemeinsam Prozesse und Arbeitsteilung strukturieren, damit das Ehrenamt nicht zum Burnout führt. Ob durch Klausuren, Coaching oder Qualifizierung, es gibt viele Möglichkeiten, die Gremienarbeit effizienter zu gestalten.

Der stetige Wandel und die wechselnden Herausforderungen verlangen nach langfristigen Zielen und Maßnahmen, um die Zukunft des Betriebs zu sichern. Eine gut ausgearbeitete Strategie legt die Prioritäten im Gremium fest, koordiniert Ressourcen und stellt sicher, dass fundierte Entscheidungen getroffen werden können. Das Anpassen an neue Gegebenheiten ist entscheidend, um effizient auf Veränderungen zu reagieren. Dies gilt für die Planung von Digitalisierung und Technologietransformation ebenso wie für Nachhaltigkeitsstrategien zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes. Die Festlegung von Zielen, die Schritte der Implementierung, Umsetzung und kontinuierliche Überprüfung sind essentielle Prozesse bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Lösungsvarianten.

Die Beratungsangebote der TTBS gGmbH erfolgen im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG, § 44 Abs. 1 ThürPersVG, § 40 Abs. 1 BetrVG.

Beauftragung:

Was sind eure aktuellen Themen? Wir erstellen Euch gern ein individuelles Angebot. In diesem Angebot befindet sich die Grundlage für Eure Beschlussfassung im Gremium. Der Arbeitgeber erhält anschließend eine Unterrichtung und wird auf die Kostentragung hingewiesen. Nach Erhalt eines vom Arbeitgeber unterzeichneten Exemplars an uns beginnt eure Beratung.

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