Vision

Gemeinsam die Transformation positiv gestalten und begleiten 

Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Bezug auf die Demografie und die verschiedenen Digitalisierungsprozesse zeigen, dass es notwendig ist, umzudenken. Längst steht für viele junge Arbeitnehmer*innen nicht mehr allein der Verdienst im Mittelpunkt, sondern die Work-Life-Balance. Zudem entwickelt sich der Arbeitsmarkt immer weiter zu einem Arbeitnehmer*innen-Markt. Die fast schon eingestaubte „das haben wir schon immer so gemacht“- Mentalität sorgt eher für Demotivation, anstatt positive Veränderungen ins Unternehmen zu tragen. Zusätzlich gilt es in Zeiten des eklatanten Fachkräftemangels zum einen die Möglichkeiten der Mitbestimmung zu nutzen, um die Situation im Betrieb zu verbessern, aber auch Chancen zu sehen, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern. 


Daher sind die DGB-Gewerkschaften gemeinsam mit dem DGB selbst an die Thüringer Landesregierung herangetreten und haben eine Unterstützungsmöglichkeit für betriebliche Interessenvertretungen gefordert. Im Bewusstsein der Transformativen Prozesse in Thüringen wurde somit der Grundstein für die Gründung der Transformations- und Technologieberatungsstelle Thüringen gelegt.
Als Teil eines bundesweiten Netzwerkes von Technologieberatungsstellen (TBS-Netz) ist die Thüringer TTBS gGmbH die erste Beratungsstelle dieses Netzwerkes in den neuen Bundesländern.
Wir – als TTBS – begleiten die betrieblichen Interessenvertretungen und beraten euch bei der Durchsetzung eurer Mitbestimmungsrechte.

Wir unterstützen euch mit qualifizierten, praxisorientierten Beratungen zu den Themen, die in euren Betrieben aktuell relevant sind. Von Arbeitsorganisation über wirtschaftliche Angelegenheiten bis hin zum Thema IT und Datenschutz sind wir für euch da und begleiten euch für „Gute Arbeit“.

Das Team

Claudia Grässle

Geschäftsführerin
Gewerkschaft: IG BCE & Ver.di

Arbeitsschwerpunkte:

  • Geschäftsführung der TTBS gGmbH
  • wirtschaftliche Angelegenheiten

Thomas Ernst

Berater
Gewerkschaft Ver.di
Arbeits- und Wirtschaftssoziologe M.A.

Arbeitsschwerpunkte:

Im Rahmen dieser Beratung wird eine detaillierte Analyse der aktuellen Gegebenheiten im Betrieb erstellt, um herauszuarbeiten welche Transformationsprozesse vorliegen und wie diese gestaltet werden können bzw. gestaltet wurden. Gemeinsam mit dem Gremium wird ein Konzept erstellt, um diese Prozesse arbeitnehmerfreundlich umzusetzen, sodass eine höchstmögliche Transparenz und Akzeptanz allen Stakeholdern gegenüber erreicht werden kann. Schließlich werden diese Konzepte der Geschäftsführung vorgelegt und verhandelt.

Bei dieser Beratung wird mit Hilfe der vorliegenden Informationen im Betrieb eine Altersstrukturanalyse erstellt welche darstellt wie sich die Demografie im Unternehmen entwickelt und welche Auswirkungen dies für die Arbeit sowie die Qualifizierung im Betrieb hat. Nach dem ein Überblick vorhanden ist, werden verschiedene Lösungskonzepte entwickelt und beraten, um negativen Entwicklungen entgegenzuwirken und positive Entwicklungen zu fördern.

Datenschutz liegt zwar in der Verantwortung der Geschäftsführung aber auch die Interessenvertretung muss wissen wie mit den Beschäftigtendaten umgegangen wird, um die Einhaltung der Gesetze im Betrieb zu kontrollieren. Im Zuge dieser Beratung geht es einerseits darum, einen Wissensstand zu erarbeiten bei dem das Gremium in die Lage versetzt wird datenschutzrechtliche Betrachtungen nachzuvollziehen. Außerdem kann im Rahmen dieser Betrachtung auch ein Datenschutzkonzept für das Gremium selbst erstellt werden, um beim Umgang mit Beschäftigtendaten mehr Sicherheit zu haben. Denn auch die Interessensvertretung hantiert mi sensiblen Daten und muss dementsprechend ein Datenschutzkonzept, andernfalls kann die Geschäftsführung die Herausgabe von Mitarbeiterdaten

Im Rahmen dieser Beratung geht es in erster Linie um das Gremium selbst und die Prozesse mit denen es sich auseinandersetzt. Hierbei werden sowohl die Geschäftsordnung der Gremien sowie die internen und externen Prozesse auf den Prüfstand gestellt. Das Ziel ist es durch reibungslose Abläufe im Gremium einer Überarbeitung vorzubeugen und gleichzeitig durch gut strukturierte Prozesse besser auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung arbeiten zu können.

Neu gewählte oder sogar neu gegründete Gremien haben oftmals ähnliche Herausforderungen zu bewältigen. Wie arbeitet man strukturiert miteinander insbesondere wenn die Arbeit Fachfremd ist, wie strukturiert man sich am besten insbesondere wenn man im Ehrenamt nicht freigestellt ist und wie kann man der Flut an Aufgaben und rechtlichen Voraussetzungen Herr werden ohne dabei andere wichtige Dinge zu vernachlässigen. Bei dieser Beratung geht es darum, den Grundlegenden Aufbau eines Gremiums zu strukturieren, egal ob das Gremium gewechselt hat und man keinen Überblick hat was bisher passiert ist oder ob man komplett neu aufgestellt wurde. Ziel ist es hier eine rasche Arbeitsfähigkeit herzustellen und direkt strukturiert zu arbeiten, parallel soll das Gremium als ganzes und auch die Stellung des Gremiums im Betrieb gestärkt werden.

Bei der Beratung zu wirtschaftlichen Angelegenheiten geht es u die schwersten Zeiten in Betrieben. Wenn umfangreiche Betriebsänderungen und Kündigungswellen angekündigt werden helfen wir im Rahmen dieser Beratung mit der Entwicklung von Alternativkonzepten zur Beschäftigungssicherung, helfen bei der Erstellung von Sozialplänen und unterstützen in der Verhandlung mit der Geschäftsführung. Das Zeil dieser Beratung ist es auf der einen Seite den Betrieb mit einer größtmöglichen Zahl an beschäftigten zu erhalten und die wirtschaftlichen Aspekte genau zu prüfen oder auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass im Falle von unvermeidbaren betriebsbedingten Kündigungen die Beschäftigten gut aufgefangen werden und einen möglichst angenehmen Übergang haben.

Beschäftigungssicherung ist ein wichtiger Grundstein der Arbeit bei Beratungen zu diesem Thema werden gemeinsam mit dem Gremium Handlungsfelder analysiert, um zuerkennen in welchen Kontexten Handlungsbedarfe bestehen. Je nach Situation im Betrieb werden dann kurz-, mittel- und langfristige Konzepte erarbeitet die bei der Beschäftigungssicherung unterstützen. Hierbei werden wirtschaftliche, demografische und infrastrukturelle Aspekte betrachtet und es wird gemeinsam nach Lösungsansätzen gesucht.

Digitalisierung ist vielschichtig neben der mitbestimmten Einführung Digitaler Werkzeuge ist die richtige Implementierung im Betrieb von entscheidender Bedeutung sowohl für die Akzeptanz als auch für das Wohlbefinden der Beschäftigten. Im Rahmen dieser Beratung werden die Gremien zum einen bei der Einführung neuer Technologien im Betrieb und der Ausübung ihrer Mitbestimmung unterstützt und zum anderen werden beteiligungsorientierte Modelle für den Umgang mit neuen Technologien im Betrieb erarbeitet. Hierbei geht es insbesondere darum Räsonnements gegenüber Technik abzubauen und gleichzeitig für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu sorgen.

Künstliche Intelligenz (KI) birgt neben vielen Erleichterungen aber auch viele Herausforderungen im betrieblichen Umfeld. Bei dieser Beratung wird das Gremium dabei unterstützt betriebliche Regelungen für KI zu entwerfen, um z.B. KI-Vereinbarungen mit der Geschäftsführung zu verhandeln. Hierbei wird insbesondere auf die spezifischen Herausforderungen bei Regelungen zu KI eingegangen, da man sowohl arbeitspraktische wie auch rechtliche und sogar ethische Aspekte Betrachten muss.

Betriebsänderungen können viele Gesichter und Ausprägungen haben. In dieser Beratung geht es insbesondere um einen hohen Komplexitätsgrad beispielsweise bei Fusionen, Einführung neuer Technologien oder Standortverlagerungen. Bei komplexen Themen sind in der Regel viele Stakeholder aktiv und es gibt viele verschiedene Dinge meist gleichzeitig zu beachten. Daher unterstützen wir die Gremien in dem wir die Flut an Informationen in zielgerichtete Bahnen lenken und gemeinsam mit dem Gremium beteiligungsorientierte Konzepte Entwickeln, um mit komplexen Betriebsänderungen umzugehen.

Nach der Einführung neuer Technologien muss man diese regelmäßig auf den Prüfstand stellen und ggf. die bisherigen Prozesse nochmal nachjustieren. Im Rahmen dieser Beratung wird geschaut welche Technologien im Unternehmen sind, sei es seit kurzem oder seit längerem. Dabei wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt wie die Beschäftigten mit den Technologien arbeiten und wie diese ineinandergreifen. Ziel ist es am Ende mit dem Gremium Strategien zu entwickeln wie man Technologie besser einsetzen oder auch erweitern kann, um so für eine produktivere und bessere Arbeitsatmosphäre zu sorgen.

Digitale Werkzeuge unterliegen ständigen Veränderungen viele davon bemerkt man nicht aber umfassende Änderungen können Regelungen obsolet machen oder Neuerungen nach sich ziehen die weiteren Regelungen bedürfen. Darum geht es bei dieser Beratung wir unterstützen die Gremien dabei die alten Regelungen für geänderte Technologie Revue passieren zu lassen und erarbeiten dabei gleichzeitig neue Regelungen die den Änderungen gerecht werden und gewohnte Elemente beibehalten. Dabei ist es unser Ziel, hart erkämpfte Fortschritte der ursprünglichen Regelungen beizubehalten.

Betriebliche Qualifizierung, Weiterbildung und Personalentwicklung werden als wesentlicher Teil der Mitbestimmung und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung betrachtet. Ziel ist es, dass die Kollegen in ihrer beruflichen Entwicklung aktiv gefördert werden und entsprechende Maßnahmen mit den Interessen der Belegschaft und der Organisation im Einklang stehen. So könnte auch die Anwendung und Gestaltung von Qualifizierungsprogrammen nach dem Mitbestimmungsprozess zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zum gelungenen Einsatz kommen. Eine faire, transparente und zielgerichtet verfolgte Personalpolitik kann Personalbeschaffung vereinfachen, Personalplanung und Personalentwicklung sicherstellen und zu langfristiger Personalbindung und damit zu nachhaltigem Unternehmenserfolg durch Know-how und Wissenstransfer führen.

Mittlerweile gibt es für so ziemlich jedes betriebliche Thema verschiedene Anwendungen, um die Arbeit zu erleichtern. Je mehr dieser Anwendungen im betrieblichen Alltag genutzt werden desto komplizierter wird es. Daher hilft es Gremien, wenn man mittels IT-Rahmenvereinbarungen eine Grundlage für die Einführung neuer Anwendungen bildet. Dies verschafft den Gremien die nötigte Luft zum atmen und stellt einen Rahmen für einzuführende IT-Systeme dar. Ziel dieser Beratung ist es, eine IT-Rahmenvereinbarung zu entwerfen die eine große Zahl einfacher Anwendungen regeln kann ohne immer wieder in eine Auseinandersetzung mit der Geschäftsführung treten zu müssen.

Katja Bauer

Beraterin
Dipl. Betriebswirtin (FH),
Wirtschaftsmediatorin (IHK)

Arbeitsschwerpunkte:

Diese Beratung basiert auf einer detaillierten Analyse der aktuellen Unternehmenssituation, um Potenziale, Risiken und Handlungsfelder zu identifizieren. Mit den Betriebsparteien werden maßgeschneiderte Strategien und Maßnahmen entwickelt, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens abgestimmt sind. Wir unterstützen Betriebsräte bei der Kommunikation mit Mitarbeitern und anderen Stakeholdern, um Transparenz und Akzeptanz für die geplanten Veränderungsprozesse zu fördern. Geplante Umsetzungen werden aktiv von uns begleitet, um notwendige Maßnahmen langfristig und nachhaltig zu gestalten.

Das komplexe Feld der Beschäftigungssicherung beinhaltet eine Vielzahl an Möglichkeiten Beschäftigung langfristig auf ein stabiles Fundament in der Arbeitswelt zu stellen. Orientiert an der Zukunftsfrage und den Perspektiven zum Produktportfolio eines Unternehmens leiten sich Strategien und Handlungsfelder hinsichtlich Digitalisierung, neuer Technologien oder anderen nachhaltigen Investitionen ab. Unternehmerische Verantwortung zu beruflicher Entfaltung und Neuorientierung zeigen sich u. a. durch Aufbauen von internen Weiterbildungs- und Arbeitsumgebungen sowie anderer flexiblen Lösungen.

Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Instrument bzw. Hilfsorgan des Betriebsrates, um sich regelmäßig ein Bild von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Betriebes zu machen. Auswirkungen auf die Beschäftigten können durch rechtzeitige Informationen und Planungsübermittlungen des Arbeitgebers gezielt verfolgt werden und den Betriebsrat zu notwendigen Handlungsbedarfen aufrufen lassen. Formale Voraussetzungen sind nach §§ 106 – 110 BetrVG geregelt und einzuhalten. In Unternehmen mit in der Regel über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss zwingend ein Wirtschafsausschuss gebildet werden, sonst kann nach § 23 Abs. 1 BetrVG eine grobe Pflichtverletzung vorliegen.

Die Einführung von Entgeltsystemen stellt eine besondere Aufgabe und Verantwortung an Betriebs- und Personalräte dar, da die Begleitung in der Umsetzung oftmals ein Spiegelbild zur betrieblichen und wirtschaftlichen Situation simuliert und meist nicht selten der tatsächlichen Leistungserbringung der Mitarbeitenden entspricht. Ein Entgeltsystem ist ein komplexes Modell zur Festlegung und Gestaltung fester und variabler Vergütungsbestandteile von Mitarbeitenden im Unternehmen. Die Weiterentwicklung bestehender Systeme zielen darauf ab, diese an aktuelle Marktbedingungen, Unternehmensstrategien und Mitarbeitermotivation anzupassen. Moderne Vergütungskonzepte setzen auf Transparenz und Fairness sowie verschiedene variable Anreize, um Talente zu binden und als Unternehmen wettbewerbsstark zu bleiben. Eine gut ausgeklügelte Vergütungsstruktur motiviert für Leistungsbereitschaft der Beschäftigten und lässt wirtschaftliches Wachstum entstehen.

Die Einführung von Entgeltsystemen stellt eine besondere Aufgabe und Verantwortung an Betriebs- und Personalräte dar, da die Begleitung in der Umsetzung oftmals ein Spiegelbild zur betrieblichen und wirtschaftlichen Situation simuliert und meist nicht selten der tatsächlichen Leistungserbringung der Mitarbeitenden entspricht. Ein Entgeltsystem ist ein komplexes Modell zur Festlegung und Gestaltung fester und variabler Vergütungsbestandteile von Mitarbeitenden im Unternehmen. Die Weiterentwicklung bestehender Systeme zielen darauf ab, diese an aktuelle Marktbedingungen, Unternehmensstrategien und Mitarbeitermotivation anzupassen. Moderne Vergütungskonzepte setzen auf Transparenz und Fairness sowie verschiedene variable Anreize, um Talente zu binden und als Unternehmen wettbewerbsstark zu bleiben. Eine gut ausgeklügelte Vergütungsstruktur motiviert für Leistungsbereitschaft der Beschäftigten und lässt wirtschaftliches Wachstum entstehen.

Betriebliche Arbeitsorganisation lässt sich in unterschiedliche Themengebiete gliedern. So kann zum Beispiel ein System der Arbeitszeiterfassung, das System der Vertrauensarbeitszeit sein, welche ihren Kern in der Eigenständigkeit der Beschäftigten bei der Arbeitseinteilung hat und somit ergebnisorientiert statt zeitorientiert ist. Weitere Möglichkeiten wie Telearbeit, Mobile Arbeit, Homeoffice können ebenso den Arbeitsalltag flexibilisieren und Möglichkeiten schaffen, bringen jedoch Risiken und Chancen zugleich, die es sinnvoll abzugrenzen gilt. Ein anderes Feld ist der betrieblich organisierte Umweltschutz in Form von Dekarbonisierung und Klimaschutz, welche Unternehmen vor große Herausforderungen stellt, aber Zukunfts- und Wettbewerbsrelevanz darstellt. Interessenvertretungen und Beschäftigte haben oftmals gute Ideen für neue Wege und Möglichkeiten, die gehört sein sollten. Um gute Regelungen für die Organisation und Arbeitsgestaltung im betrieblichen Umfeld zu finden, bedarf es eine große „Werkzeugbox“ und Mitbestimmungsfelder der Interessenvertretungen.

Die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegen oft umfangreichen gesetzlichen Herausforderungen für Interessenvertretungen und bedürfen neben der Aufarbeitung passender Strukturen und Strategien, auch das nötige Fachwissen zu Methoden und Vorgehensweisen. Wir unterstützen als Sachverständige, neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten u. a., die Ausschussarbeit innerhalb des Gremiums, somit kann eine Spezialisierung für die Themen hervorgehen Themen wie Gefährdungsbeurteilung oder betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind komplex, lassen sich jedoch durch aktiv geführte Mitbestimmungsprozesse meistern und über konkrete Maßnahmenpläne gestalten.

Stetiger Wandel und einhergehende, wechselnde Herausforderungen verlangen nach langfristiger Festlegung von Zielen und Maßnahmen, um zukünftige Entwicklungen der Betriebe zu sichern. Eine Strategie aufstellen bedeutet das Prioritäten im Gremium festgelegt, Ressourcen koordiniert und sichergestellt werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Das ständige Anpassen an Gegebenheiten ist notwendig, um auf Veränderungen reagieren zu können und die Umsetzung damit effizient zu gestalten. Ob Planungen zur Digitalisierung und Technologietransformation im Unternehmen oder eine Nachhaltigkeitsstrategie zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes – ganz egal – die Festlegung von Zielen, die Schritte der Implementierung, die Umsetzung und kontinuierliche Überprüfung sind immer wesentliche Prozessschritte bei der Entwicklung von Strategieplanung und Lösungsvarianten.

Arbeitszeitmodelle der Zukunft beschäftigen sich damit, Arbeitszeiten flexibel und attraktiv zu gestalten. Die Art und Weise, wie wir arbeiten, verändert sich in vielen Bereichen wesentlich. Zum Beispiel können viele körperlich belastende Produktionsschritte reduziert werden, gleichzeitig nehmen jedoch psychische Belastungsformen durch hohen Termin- und Leistungsdruck zu. Mit dem Wandel in der Arbeitswelt verändern sich die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsanforderungen drastisch. Diese dynamischen Entwicklungen erfordern kurzfristige bis zeitgleiche Reaktionen zu Modellen wie feste Arbeitszeitregelung, Arbeitszeitkonto, Gleitzeit, flexible Arbeitszeitwahl oder andere individuelle Regelungen. Die Schlüsselressource Arbeitszeit bleibt der am stärksten unterschätze Ansatzpunkt für funktionsfähige Personaleinsatzplanungen, flexible Organisationsstrukturen und nicht zuletzt Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerisches Wachstum.

Die Gestaltung von Arbeitszeiten umfasst ebenfalls komplexe Schichtsysteme. In diesem Kontext muss untersucht werden, wie Schichtarbeit die Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beeinflussen. Komplexe Schichtsysteme, die häufige oder unregelmäßige Arbeitszeiten beinhalten, können sowohl physische als auch psychische Belastungen verursachen, wenn sie nicht richtig geplant und organisiert sind. Deshalb ist es umso wichtiger diese Form der Arbeitszeitmodelle so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen der Beschäftigten und der Organisation gerecht werden. Hierbei sollten die Auswirkungen auf die Work-Life-Balance analysiert und gesundheitsfördernd dargestellt werden, um sowohl die Effizienz der Organisation als auch das Wohl der Beschäftigten zu berücksichtigen.

Betrieb- und Personalräte sowie andere Interessenvertretungen haben zwingend bei Angelegenheiten zu betrieblicher Arbeitszeit mitzubestimmen. Insbesondere wenn Mehrarbeit oder Kurzarbeit den Betrieb betrifft, müssen bzw. sollten Arbeitnehmervertretungen aktiv in den Gestaltungsprozess von Maßnahmen einbezogen sein. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben und Maßnahmen fair und transparent umgesetzt werden. Insbesondere bei Mehrarbeit ist auf die Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen zu achten und dass die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet wird. Interessenvertretungen sind rechtzeitig über beabsichtigte Mehrarbeit im Betrieb zu informieren, um nach erfolgter Prüfung zustimmen zu können. Ebenso muss dem Prozess der Kurzarbeit zugestimmt werden, wenn aufgrund kurzzeitig, wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Arbeitszeit im Betrieb reduziert werden soll. Die Betriebsparteien sind angehalten unter möglicher Flexibilisierung der Arbeitszeit und entsprechender Nutzung von Fördermitteln gemeinsam über sozialverträglich gerechte Lösungen zu Minimierung von Einkommensverlust und Beschäftigungssicherung zu beraten.

Betriebliche Qualifizierung, Weiterbildung und Personalentwicklung werden als wesentlicher Teil der Mitbestimmung und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung betrachtet. Ziel ist es, dass die Mitarbeitenden in ihrer beruflichen Entwicklung aktiv gefördert werden und entsprechende Maßnahmen mit den Interessen der Belegschaft und der Organisation im Einklang stehen. So könnte auch die Anwendung und Gestaltung von Talentmanagement-Programmen nach dem Mitbestimmungsprozess zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zum gelungenen Einsatz kommen. Eine faire, transparente und zielgerichtet verfolgte Personalpolitik kann Personalbeschaffung vereinfachen, Personalplanung und Personalentwicklung sicherstellen und zu langfristiger Personalbindung und damit zu nachhaltigem Unternehmenserfolg durch Know-how und Wissenstransfer führen.

Der Kern der Personalplanung ist einerseits die Abbildung des heutigen und zukünftigen Personalbestandes und zum anderen der tatsächlich erwartete Personalbedarf. Somit muss sich mit der Frage auseinandergesetzt werden, wie sich die Belegschaft – im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Kompetenzen etc. – bereits heute zusammensetzt und wie sich der Personalbestand in Zukunft unter Berücksichtigung beispielsweise von Fluktuation, Rentenaustritten etc. weiterentwickeln wird. Das Personalplanungsverfahren setzt sich aus vielen Schritten zusammen. Und genau hier liegt unsere Kompetenz, euch strukturiert da zu unterstützen und zu beraten, wo die Kniffe und zukünftigen Schritte in der Vorgehensweise liegen. Wir erstellen zusammen mit euch einen Soll-Ist-Abgleich unter allen relevanten Variablen und Kennzahlen. Im Rahmen der Mitbestimmung lassen sich damit eine Reihe von Lösungsansätzen mit dem Arbeitgeber erarbeiten.

Wirtschaftsmediation ist ein Anwendungsbereich der Mediation, welche sich auf Konflikte bezieht, an denen Unternehmen beteiligt sind. Hinter wirtschaftlichen Konflikten stecken meist unternehmerische Ziele und Fragestellungen, wonach Konfliktsituationen oder Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung entstehen können. Die Mediation ist ein Verfahren, mit dem die Konfliktlösung auf freiwilliger Basis durch die Konfliktparteien konstruktiv und ohne Gerichtsverfahren herbeigeführt werden soll. Als Mediator kann ich ihnen dabei helfen, indem ich ihnen ein strukturiertes Verfahren als solches zur Verfügung stelle und als Vermittler zwischen den Konfliktparteien (z. B. Geschäftsführung und Betriebsrat) auftrete und ihnen die Richtung für ein weiteres, zukunftsfähiges Vorgehen ebene. Hierbei wird der Konflikt als ein Ereignis angesehen, welcher Chancen eröffnet. Die Einführung in eine positive Konfliktkultur und Klarstellung als Vorgehensweise, lässt Konflikte zukünftig besser erkennen und lösen.

Romina Blankenburg

Teamassistenz
Dipl. Verwaltungsbetriebswirtin (VWA)

Arbeitsschwerpunkte:

  • Verwaltungsmitarbeiterin
  • Seminar-/ und Veranstaltungsmanagement
  • Organisation
  • Öffentlichkeitsarbeit

Durch die Stärkung der Mitbestimmung eine Stärkung der Arbeitnehmerinteressen erreichen

Die Partner

Ver.di

IGBCE

NGG

EVG

IG BAU

GEW

GdP

Wir als TTBS unterstützen euch nicht allein, sondern arbeiten eng mit den DGB und seinen Gewerkschaften zusammen. 

Darüber hinaus wir sind Teil eines bundesweiten Netzwerks von Technologieberatungsstellen. Auf diese Weise können selbst komplexeste Themen sicher und nachhaltig erarbeitet und gelöst werden.

DGBBWT

Verdi Bildungswerk

Arbeit & Leben

Auch in Thüringen haben wir starke Partner an unserer Seite, die uns in Bildungsfragen unterstützen und gemeinsam mit uns Konzepte für „Gute Arbeit“ entwickeln und diese in Betrieben umsetzen.

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