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Entgelttransparenzgesetz – aktuell in aller Munde

Lesedauer: 4 Minuten

Das solltet ihr zum heutigen Stand wissen

Das Entgelttransparenzgesetz ist derzeit in vielen Betrieben, Gremien und Personalabteilungen ein zentrales Gesprächsthema. Kein Wunder: Diskussionen über faire Bezahlung, Gleichstellung und transparente Entgeltstrukturen gewinnen weiter an Bedeutung – auch vor dem Hintergrund der geplanten Reform und Umsetzung europäischer Vorgaben.

Und: Wir werden euch dabei nicht nur informieren, sondern das Thema auch in Schulungen ganz konkret und praxisnah aufgreifen.

Worum geht es im Entgelttransparenzgesetz?

Das Entgelttransparenzgesetz dient dem Ziel, die Entgeltgleichheit zwischen Frauen, Männern und ganz allgemein Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu verbessern. Beschäftigte sollen nachvollziehen können, wie Entgeltstrukturen aufgebaut sind und ob Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind.

Das Gesetz sieht:

  • einen individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten über Entgeltbestandteile vor

  • die Einbindung von Betriebsräten bei der Durchsetzung von Transparenzrechten

  • teilweise Berichtspflichten für größere Arbeitgeber vor

Diese Regeln sind bereits seit dem 6. Juli 2017 in Kraft und bilden die aktuelle gesetzliche Grundlage. 

 

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Stand der Gesetzgebung – was ist neu?

Das Thema Stand der Gesetzgebung ist besonders aktuell, weil Deutschland verpflichtet ist, die europäische Entgelttransparenz-Richtlinie (Pay Transparency Directive, EU 2023/970) bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Wichtig dabei: EU-Richtlinien gelten nicht „automatisch“ wie eine Verordnung, sondern müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht „übersetzt“ bzw. umgesetzt werden – erst dann entstehen die konkreten, verbindlichen Pflichten im jeweiligen Land.

Auch der DGB hat zu dieser Richtlinie Stellung genommen.

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Das hat folgende Bedeutung:

  • Die EU-Richtlinie ergänzt und erweitert die bisherigen Regelungen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes mit weiteren Informations- und Berichtspflichten und anderen Transparenzanforderungen.  

  • Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission „bürokratiearme Umsetzung“ eingesetzt, die im November 2025 einen Abschlussbericht vorgelegt hat.  

  • Der Entwurf für die Anpassung des deutschen Gesetzes soll Anfang 2026 ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.  

  • Ziel ist es, die neuen EU-Vorgaben fristgerecht bis Juni 2026 umzusetzen, damit Deutschland die Richtlinie rechtzeitig in nationales Recht überträgt.
     

Bis die neuen Vorschriften rechtlich verbindlich werden, befindet sich das Gesetzgebungsverfahren noch im Fortschritt. Das bedeutet: Viele konkrete Umsetzungsbestimmungen sind derzeit noch offen und hängen vom weiteren Gesetzgebungsverlauf ab. Fakt ist jedoch, dass das deutsche Entgelttransparenzgesetz bis Juni 2026 an die Richtlinie der EU angepasst werden soll.

 

Warum ist das für euch wichtig?

Für Betriebsräte und Interessenvertretungen bedeutet die anstehende Reform:

  • erweitertes Informationsrecht der Beschäftigten,

  • erhöhte Berichtspflichten für Unternehmen – z. B. zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden,

  • neue Anforderungen an Entgeltstrukturen und Prozesse,

  • ggf. Notwendigkeit zur Erarbeitung von funktionierenden Entgeltstrukturen,

  • neue Anforderungen an Stellenausschreibung die auch eure Mitbestimmung betreffen.

Zusätzlich rücken regionale Entgeltunterschiede stärker in den Blick: Ost/West- sowie Nord/Süd-Differenzen spielen in vielen Branchen und Entgeltsystemen weiterhin eine Rolle. Gerade bei Transparenz- und Vergleichsfragen kann das in der Praxis zu Konflikten führen – und macht eine saubere Bewertung „gleichwertiger Arbeit“ sowie nachvollziehbare Eingruppierungs- und Entgeltkriterien umso wichtiger.

Gerade jetzt lohnt es sich, das Thema zu verfolgen, sich vorzubereiten und frühzeitig Strategien für eure Betriebe und Gremien zu entwickeln. Dazu bieten wir Seminare an – damit ihr Auskunftsansprüche, Berichtspflichten und die betriebliche Umsetzung souverän begleiten könnt.

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Innovatives Beratungsteam für Digitalisierung und Technologietransfer in Thüringen.

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