Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach § 92a BetrVG und bei Sozialplänen
Transformation, Kostendruck, Digitalisierung und Umstrukturierungen verändern Betriebe spürbar. Das schürt, zu Recht, Unsicherheit bei den Beschäftigten. Betriebs- und Personalräte stehen vor der Aufgabe, Arbeitsplätze zu sichern, Veränderungen aktiv mitzugestalten und gute, sozialverträgliche Lösungen für die Belegschaft zu entwickeln.
Dieser Workshop zeigt praxisnah, welche Handlungsmöglichkeiten Betriebsräte nach § 92a BetrVG nutzen können, um Beschäftigung frühzeitig zu sichern und Personalplanung aktiv einzufordern. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Interessenvertretungen nicht erst reagieren, wenn Stellenabbau bereits beschlossen ist, sondern rechtzeitig eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung entwickeln und durchsetzen können.
Aber was, wenn es zu spät sein sollte?! Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Gestaltungsmöglichkeiten von Sozialplänen. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Ausgleichsleistungen, sondern auch um strategische Fragen: Welche Regelungen helfen Beschäftigten tatsächlich? Wie können Qualifizierung, Versetzungen, Arbeitszeitmodelle oder Transfermaßnahmen sinnvoll eingebunden werden? Welche typischen Fehler sollten vermieden werden? Und wie lässt sich in Verhandlungen wirksam Druck aufbauen?
Der Workshop verbindet betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen mit konkreten Beispielen aus der betrieblichen Praxis. Die Teilnehmenden erhalten Orientierung für ihre eigene Betriebsratsarbeit und entwickeln Ansätze, um Veränderungen im Betrieb aktiv und mitbestimmt zu begleiten.
Der Workshop vermittelt praxisnah die Handlungsmöglichkeiten nach § 92a BetrVG und zeigt, wie Betriebsräte frühzeitig auf Personalplanung und Beschäftigungssicherung Einfluss nehmen können.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Sozialplänen: von Abfindungen über Qualifizierung bis zu Transfermaßnahmen und Verhandlungstaktiken. Anhand konkreter Praxisbeispiele lernen die Teilnehmenden, Beschäftigungssicherung aktiv anzugehen, Sozialpläne wirksam zu gestalten und ihre Mitbestimmungsrechte in Veränderungsprozessen sicher und strategisch einzusetzen.
Der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden ergänzt die praktische Arbeit im Workshop.
Themen im Überblick:
- Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
- Rechte und Initiativmöglichkeiten des Betriebsrats
- Personalplanung als strategisches Instrument
- Frühwarnzeichen für Personalabbau erkennen
- Beschäftigungssichernde Maßnahmen entwickeln
- Rolle des Betriebsrats bei Restrukturierungen
- Grundlagen und Ziele von Sozialplänen
- Gestaltungsspielräume bei Abfindungen und Ausgleichsleistungen
- Qualifizierung, Transfergesellschaften und Alternativen zum Stellenabbau
- Verhandlungstaktiken und praktische Beispiele aus Einigungsstellenverfahren
- Erfahrungsaustausch und Bearbeitung betrieblicher Fälle
Der Workshop richtet sich an Betriebsräte, die Veränderungsprozesse aktiv mitgestalten, Beschäftigung sichern und ihre Handlungsmöglichkeiten bei Personalplanung, Restrukturierung und Sozialplänen strategisch einsetzen möchten.
Der Workshop findet am 25. November 2026 von 8:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der TTBS gGmbH im Linderbacher Weg 30 in Erfurt statt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 350 € pro Person und beinhaltet die Verpflegung während des Tages.
Ihr könnt euch ab sofort bis zum 25. Oktober 2026 anmelden.
Nach eurer Anmeldung erhaltet ihr eine Teilnahmebestätigung, eine Kostenübernahmeerklärung sowie eine Anfahrtsskizze.
Ihr seid unsicher, wie ihr teilnehmen könnt?
Dann schaut euch jetzt unseren Leitfaden zur Beschlussfassung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen an.
Darin erfahrt ihr, worauf ihr achten müsst, wenn ihr als Betriebsrat oder Personalrat die Teilnahme an einer Schulung beschließen möchtet – nach:
§ 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 1 ThürPersVG
Der Leitfaden hilft euch dabei, die Teilnahme rechtssicher vorzubereiten und die notwendigen Schritte im Gremium sauber zu beschließen.