Rückkehr ins Büro?
Homeoffice wird von vielen Beschäftigten geschätzt, während zahlreiche Unternehmen derzeit versuchen, die Anwesenheitszeit im Büro wieder zu erhöhen. Dabei gibt es viele gute Gründe dafür, Beschäftigten auch zukünftig Homeoffice zu ermöglichen.
Weniger Pendelzeit und -kosten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Wunsch nach planbarer Flexibilität eröffnen die Liste. Gerade bei Aufgaben, die hohe Konzentration und kreatives Arbeiten erfordern, lässt sich ohne die Ablenkungen des Großraumbüros oft fokussierter arbeiten.
Wer sich leicht krank fühlt, muss nicht ins Büro pendeln, und gerade in der Erkältungszeit lässt sich das Ansteckungsrisiko unter den Beschäftigten dadurch senken. Fehlzeiten können somit reduziert werden.
Gleichzeitig zahlt Homeoffice auf betriebliche Ziele wie Produktivität, Bindung von Mitarbeitenden und Kosteneffizienz ein. Studien zufolge wirkt sich ein Homeoffice-Anteil von zwei Tagen pro Woche zudem nicht negativ auf den Teamzusammenhalt aus.
Nicht zuletzt erleben viele Beschäftigte den Zugang zu Homeoffice als Ausdruck von Vertrauen und Wertschätzung durch ihre Führungskraft, was maßgeblich zur Arbeitszufriedenheit beiträgt.
Homeoffice und Mitbestimmung
Bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit besteht ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG). Die Frage nach dem „Wie“ ist also mitbestimmungspflichtig. Ob Homeoffice überhaupt eingeführt wird, kann die Geschäftsführung hingegen allein entscheiden.
Ob die Reduzierung des Anteils an mobiler Arbeit der Mitbestimmung unterliegt, wurde von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Es gibt dazu also bislang keine einheitliche Rechtsprechung. Zum „Ob“ wird meist auch noch der grundlegende Umfang mobiler Arbeit gezählt (kein Mitbestimmungsrecht). Legt die Geschäftsführung jedoch konkrete Präsenztage fest, betrifft dies das „Wie“ und ist somit mitbestimmungspflichtig.
Wie die Umsetzung gelingt
Damit Homeoffice gut gelingt, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten und zu regeln.
Insbesondere ist eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung sinnvoll, um klare und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Seiten zu schaffen. Darin sollte unter anderem der zeitliche Umfang der mobilen Arbeit, die Lage der Arbeitszeit und die Erreichbarkeit geregelt werden.
Auch der Aspekt der Freiwilligkeit gehört in eine gute Betriebsvereinbarung. Beschäftigte sollten idealerweise selbst entscheiden können, ob und wann sie einen Teil ihrer Aufgaben von zu Hause aus erledigen. Entsprechend muss auch bei Desk-Sharing-Modellen sichergestellt sein, dass genügend Präsenzarbeitsplätze verfügbar bleiben, damit die freie Wahl zwischen Homeoffice und Büro praktisch umsetzbar bleibt.
Räumliche Distanz macht klare Kommunikation umso wichtiger, denn vieles passiert nicht mehr automatisch. Arbeitsstand und Bedürfnisse müssen aktiv kommuniziert werden. Zudem gilt es zu beachten, dass Arbeit und Freizeit nicht miteinander verschwimmen. Dieser sogenannten Entgrenzung sollte entgegengewirkt werden.
Über den konstruktiven Umgang mit allen genannten Punkten sprechen wir auch in unserem Workshop zum Thema Homeoffice:
Gerne unterstützen wir euch auch bei der Formulierung und Verhandlung einer guten Betriebsvereinbarung.
Kontaktiert uns dafür einfach über die Symbole am rechten Seitenrand.
Eine Auseinandersetzung mit dem Thema lohnt sich, denn gut umgesetzt bringt
Homeoffice Vorteile für alle Seiten.
Hinweis: Spezielle Regeln gibt es nur bei Telearbeit. Dabei handelt es sich um Bildschirmarbeitsplätze, die die Geschäftsführung in den privaten Räumen der Beschäftigten bereitstellt und installiert (§ 2 Abs. 7 ArbStättV).
Quellen und Weiterführendes:
Meta-Analyse über mobile Arbeit:
Gajendran, R. S., & Harrison, D. A. (2007). The good, the bad, and the unknown about telecommuting: Meta-analysis of psychological mediators and individual consequences. Journal of Applied Psychology, 92(6), 1524–1541.
Rechtssprechung:
LAG München, 10.08.2023, Aktenzeichen: 8 TaBVGa 6/23
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