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Seminar: Neues Gesetz für mehr Klarheit beim Gehalt

Lesedauer: 4 Minuten

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt weniger als Männer.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen pro Stunde etwa 16 Prozent weniger.

Diesen Unterschied nennt man Gender Pay Gap.

Die Europäische Union möchte, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. Deshalb gibt es eine neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz.

Entgelttransparenz bedeutet:
Es soll klarer und nachvollziehbarer sein, wie Gehälter festgelegt werden.

Deutschland hätte diese EU-Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umsetzen müssen. Das ist bisher nicht passiert.

Trotzdem ist das Thema für Betriebe und Dienststellen schon jetzt wichtig. Denn das Recht auf gleichen Lohn gilt bereits. Auch Arbeitsgerichte wenden dieses Recht schon an.

Noch nicht vollständig geklärt ist, wie die neuen Regeln in Deutschland genau umgesetzt werden.

Darum geht es im Seminar

In unserem eintägigen Seminar erklären wir:

  • Welche Regeln heute schon gelten.
  • Welche neuen Regeln durch das Entgelttransparenzgesetz kommen sollen.
  • Welche Fragen noch nicht geklärt sind.
  • Was die neuen Regeln für bestehende Gehaltssysteme bedeuten.
  • Was sie für Tarifverträge bedeuten.
  • Welche Rechte Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen haben.

Uns ist auch der Austausch untereinander wichtig.

Die Teilnehmenden kommen aus verschiedenen Betrieben und Branchen. Deshalb ist es hilfreich zu erfahren, wie andere Interessenvertretungen mit dem Thema umgehen.

Für diesen Austausch planen wir in jedem Teil des Seminars ausreichend Zeit ein.

Ablauf und Inhalte

Der Seminartag besteht aus vier Themenblöcken. Zwischen den Blöcken gibt es Pausen.

Die genannten Themen geben den Rahmen vor. Welche Themen wir besonders ausführlich behandeln, hängt auch von euren Fragen und den Situationen in euren Betrieben ab.

Block 1: Warum ist das Thema wichtig?

Wir sprechen über:

  • Zahlen und Hintergründe zum Unterschied bei der Bezahlung von Frauen und Männern.
  • Die Gründe für die neue EU-Richtlinie.
  • Das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz aus dem Jahr 2017.
  • Den aktuellen Stand in Deutschland.


Block 2: Welche Rechte gelten schon heute?

Wir erklären:

  • Das Recht auf gleichen Lohn.
  • Wo dieses Recht geregelt ist.
  • Wichtige aktuelle Entscheidungen von Gerichten.
  • Was diese Entscheidungen für die Arbeit in Betrieben und Dienststellen bedeuten.

Block 3: Was verlangt die neue EU-Richtlinie?

Wir erklären:

  • Welche neuen Pflichten für Arbeitgeber vorgesehen sind.
  • Was mit gleicher und gleichwertiger Arbeit gemeint ist.
  • Wie unterschiedliche Tätigkeiten miteinander verglichen und bewertet werden können.


Block 4: Was könnt ihr im Betrieb tun?

Wir sprechen über:

  • Eure Rechte als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung.
  • Eure Möglichkeiten, bei dem Thema mitzubestimmen und mitzugestalten.
  • Den Zusammenhang zwischen Entgelttransparenz und Tarifverträgen.
  • Mögliche nächste Schritte im eigenen Betrieb.


Zum Abschluss

Am Ende gibt es Zeit für offene Fragen.

Außerdem könnt ihr euch mit den anderen Teilnehmenden über eure Erfahrungen und die Situation in euren Betrieben austauschen.

Für wen ist das Seminar geeignet?
Seminar für Betriebs- und Personalräte

Umfang:
1-Tages-Seminar: 8 bis 16 Uhr

Termin:
15.10.2026

Kosten:
350 € p.P. 

Jetzt anmelden!

Die Teilnahmegebühr beträgt 350 € pro Person und beinhaltet die Verpflegung während des Tages.


Für den Termin am 15
.10.2026 könnt Ihr euch ab sofort bis zum 02. Oktober 2026  anmelden.

Das jeweilige Seminar findet in den Räumen der TTBS gGmbH im Linderbacher Weg 30 in Erfurt statt. 

Nach eurer Anmeldung erhaltet ihr eine Teilnahmebestätigung, eine Kostenübernahmeerklärung sowie eine Anfahrtsskizze.

Hinweis:
Alle Veranstaltungen der TTBS gGmbH richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 1 ThürPersVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO und § 179 Abs. 4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

 

Noch mehr zum Entgelttransparenzgesetz? Dann schaut in unseren Artikel rein:

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